Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Live Illustration und künstlerische Leistungen bei Veranstaltungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Elena Weipert (nachfolgend „Künstlerin“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Live-Illustrationen, Live-Portraits, Speed Sketching, digitale Zeichnungen sowie vergleichbare künstlerische Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen.
Für den jeweiligen Auftrag sind insbesondere die im individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung festgelegten Leistungen und Konditionen maßgeblich. Bei Abweichungen zwischen dem individuellen Angebot und diesen AGB geht das individuelle Angebot vor.
2. Vertragsschluss und Buchung
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und die anschließende Bestätigung durch die Künstlerin zustande.
Die Terminreservierung wird mit der Bestätigung des Auftrags verbindlich. Sofern im Angebot eine Anzahlung vereinbart ist, kann die verbindliche Reservierung von deren fristgerechtem Eingang abhängig gemacht werden.
Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung der Künstlerin und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
3. Leistungen
Die Künstlerin erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten künstlerischen Leistungen während der gebuchten Veranstaltungszeit.
Art und Umfang der Leistung, Anzahl der eingesetzten Künstlerinnen und Künstler, Einsatzdauer, Technik, Dateiformate, Druckleistungen sowie weitere Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Die künstlerische Gestaltung und Ausführung der Illustrationen liegt im Ermessen der Künstlerin. Ein Anspruch auf eine bestimmte künstlerische Umsetzung besteht nicht, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Voraussetzungen am Veranstaltungsort gegeben sind. Dazu gehören insbesondere:
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ein geeigneter und ausreichend großer Arbeitsbereich,
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eine geeignete Sitz- und Arbeitsmöglichkeit,
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ausreichende Lichtverhältnisse,
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rechtzeitiger Zugang zum Veranstaltungsort,
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eine geeignete Stromversorgung, sofern für die vereinbarte Leistung erforderlich,
-
WLAN, Internetzugang oder Druckmöglichkeiten, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist für erforderliche Genehmigungen sowie für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen der Veranstaltungsgäste verantwortlich.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Honorare.
Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind 50 % des vereinbarten Gesamthonorars als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, zu zahlen.
Der verbleibende Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Reise -, Übernachtungs- und Nebenkosten
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten zusätzlich zum vereinbarten Honorar berechnet.
Hierzu können insbesondere gehören:
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An- und Abreisekosten,
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Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Flug, Taxi oder PKW,
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Übernachtungskosten,
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Parkgebühren,
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Transportkosten für Equipment,
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vereinbarte Material- und Druckkosten.
Die konkrete Regelung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
7. Veranstaltungsverzögerungen und zusätzliche Leistungen
Beginnt der Einsatz der Künstlerin aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verspätet oder kommt es während der Veranstaltung zu Verzögerungen, bleibt die ursprünglich gebuchte Einsatzzeit grundsätzlich bestehen.
Eine Verlängerung der Einsatzzeit erfolgt nur nach vorheriger Absprache und nach Verfügbarkeit der Künstlerin. Zusätzliche Einsatzzeit wird entsprechend dem vereinbarten bzw. geltenden Stundensatz berechnet.
Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen der Zustimmung der Künstlerin und werden gesondert vergütet.
8. Stornierung durch den Auftraggeber
Bei einer Absage des Auftrags durch den Auftraggeber gelten, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende Ausfallhonorare:
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bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
-
29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
-
ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene und nicht mehr kostenfrei stornierbare Fremdkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Material- oder Druckkosten, sind zusätzlich zu erstatten.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Künstlerin bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheberrechte an den von der Künstlerin erstellten Illustrationen verbleiben bei der Künstlerin.
Die im Rahmen einer Veranstaltung gezeichneten Personen dürfen ihre eigenen Portraits für private Zwecke nutzen und vervielfältigen.
Dem Auftraggeber wird, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Illustrationen für die Berichterstattung über die konkrete Veranstaltung eingeräumt. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der eigenen Website und in eigenen Social-Media-Kanälen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für bezahlte Werbung, Werbekampagnen, Merchandising, Produktverpackungen, dauerhafte Markenkommunikation oder sonstige kommerzielle Zwecke, bedarf der vorherigen Zustimmung der Künstlerin und kann gesondert vergütet werden.
Eine Übertragung der Urheberrechte findet nicht statt.
10. Foto-, Video- und Mediennutzung
Foto-, Film- oder Videoaufnahmen der Künstlerin, ihres Arbeitsplatzes oder ihres kreativen Arbeitsprozesses dürfen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte grundsätzlich im Rahmen der üblichen Veranstaltungsdokumentation sowie zur redaktionellen Berichterstattung über die Veranstaltung erstellt und veröffentlicht werden.
Eine darüber hinausgehende Nutzung der Aufnahmen, insbesondere für bezahlte Werbung, Werbekampagnen oder dauerhafte Markenkommunikation, bedarf der vorherigen Zustimmung der Künstlerin.
Die Verantwortung für die datenschutzrechtlich erforderlichen Einwilligungen und sonstigen Rechte der abgebildeten Veranstaltungsgäste liegt beim Auftraggeber.
11. Portfolio- und Eigenwerbung
Die Künstlerin ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags entstandene Illustrationen sowie Aufnahmen ihrer eigenen Tätigkeit und ihres Arbeitsplatzes für Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf:
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der eigenen Website,
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Social-Media-Kanälen,
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Portfolios,
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Präsentationen,
-
Bewerbungen bei Agenturen und potenziellen Auftraggebern.
Bei vertraulichen, nicht öffentlichen oder besonders sensiblen Veranstaltungen kann der Auftraggeber einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Ein entsprechender Hinweis ist der Künstlerin möglichst vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch vor Veröffentlichung, mitzuteilen.
Die Künstlerin wird dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers veröffentlichen.
12. Krankheit, Ausfall und höhere Gewalt
Kann die Künstlerin aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen die vereinbarte Leistung nicht erbringen, wird sie den Auftraggeber unverzüglich informieren.
Soweit zumutbar und möglich, bemüht sich die Künstlerin um einen geeigneten Ersatz. Ein Anspruch auf Ersatz durch eine andere Person besteht jedoch nicht.
Ist die Leistung aufgrund des Ausfalls der Künstlerin nicht oder nur teilweise erbringbar, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
Bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und die Durchführung der Veranstaltung wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen, bemühen sich beide Parteien um eine angemessene Lösung, insbesondere eine Terminverschiebung.
13. Haftung
Die Künstlerin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Künstlerin nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für technische Störungen, Stromausfälle, Ausfälle von Internetverbindungen oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Künstlerin liegen, wird keine Haftung übernommen, soweit die Künstlerin diese nicht zu vertreten hat.
14. Vertraulichkeit
Die Künstlerin verpflichtet sich, ihr im Rahmen eines Auftrags bekannt gewordene vertrauliche Informationen des Auftraggebers nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als die Durchführung des Auftrags zu verwenden.
Dies gilt insbesondere für nicht öffentliche Produktentwicklungen, interne Informationen und vertrauliche Veranstaltungsinhalte.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Künstlerin vereinbart.
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung sollen in Textform erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 31.08.2026
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